1954 – Gründung Domstiftung
Nach langen Verhandlungen ab 1945 zwischen dem Land Niedersachsen und der Landeskirche kommt es 1954 zu einem Staatskirchenvertrag („Domvergleich“). Der Dom wird mit allen Kunstschätzen und zugehörigen Gebäuden in das Eigentum der Stiftung Ev.-luth. Domkirche St. Blasius zu Braunschweig überführt.
