1939 – „Nationale Weihestätte“

Ab 1939 missbrauchen die Nationalsozialisten missbrauchen den Dom als „Nationale Weihestätte“ und „Staatsdom“. Nun erklingen dort alles andere als christliche Töne. Die Landeskirche sieht sich zum Verzicht auf seine kirchliche Nutzung gezwungen, wobei die Pfarrer der Landeskirchen bereits 1938 auf die Gesetze der Diktatur vereidigt wurden. 1941 lässt der braunschweigische Staat den Dom als Landeseigentum ins Grundbuchamt eintragen.