2015 – Immaterielles Weltkulturerbe Choralsingen

Die UNESCO zeichnet 2015 auch das Choralsingen in Deutschland als Immaterielles Weltkulturerbe aus. „Das Choralsingen, also das Singen von einstimmiger Kirchenmusik“, so die Begründung, „ist eine spezifische Form des Chormusizierens mit Vorläufern im frühen Mittelalter. Weite Verbreitung in Deutschland fand es mit der Reformation in den 1520er Jahren in den protestantischen Kirchengemeinden. Durch die Emanzipation der Gemeinden war das Singen nicht länger Priestern vorbehalten, sondern konnte von den Gemeindemitgliedern und auch auf Deutsch praktiziert werden.